Verkehrsmedizin

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Verkehrsmedizin


Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung

Mit Einführung der Fahrerlaubnisverordnung ist für den Erwerb der Führerscheinklasse C (LKW) und danach alle 5 Jahre sowie für Inhaber (Erwerb vor dem Jahr 2000) ab dem 50. Lebensjahr eine regelmäßige Untersuchung alle 5 Jahre erforderlich.

Diese besteht aus zwei Teilen, für die jeweils auch eine Bescheinigung ausgestellt wird:

  1. Eine ärztliche (Körperliche) Untersuchung mit Feststellung der bestehenden      Erkrankungen, Erfragung eventueller Medikamenteneinnahme,
  2. Ein gründlicher Sehtest mit Bestimmung der Sehschärfe, Überprüfung des räumlichen Sehens und des Kontrastsehens/Dämmerungssehen, weiterhin des Farbsehens und eine Gesichtsfelduntersuchung (Perimetrie)

Da wir alle nötigen Voraussetzungen hierfür besitzen, können wir Ihnen diese Untersuchungen aus einer Hand anbieten, dies erspart Ihnen Zeit (nur eine Untersuchung statt zwei) und auch Kosten.

Dies gilt ebenfalls für den Erwerb oder Verlängerung von Personenbeförderung, Taxi und auch Omnibus (Führerscheinklasse D).

Hier kommt bei der Erstuntersuchung und bei Verlängerungsuntersuchungen alle 5 Jahre (bei Omnibus ab 50 Jahren, bei Taxi ab 60 Jahren) ein psychologischer Belastungstest hinzu, welcher separat bescheinigt wird. Als zugelassenes Testverfahren verwenden wir  Corporal A von Vistec.

Bitte bringen Sie zu der Untersuchung die vorhandenen Sehhilfen, sowie eine Liste der regelmäßig eingenommenen Medikamente mit.

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Dr. med. Rainer Müller

Dieburger Str. 191
64287 Darmstadt

Telefon: 06 151 / 97 780
Telefax: 061 51 / 97 78 15
info@praxis-dr-mueller.com

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Dr. med. Rainer Müller, 2021